Suche
Close this search box.

Europäische langfristige Investmentfonds 2.0

Mehr als 10 Jahre sind seit der Verabschiedung der Verordnung (EU) 2015/760 vergangen, durch die die EU die europäischen langfristigen Investmentfonds (ELTIF) ins Leben gerufen hat. Die Hauptidee hinter diesem Vorhaben war es, sowohl professionellen Anlegern als auch Kleinanlegern mehr Investitionsmöglichkeiten in der Realwirtschaft der EU zu bieten. Die Investitionsschwerpunkte dieser Verordnung lagen in Sektoren, die langfristiges Kapital benötigen, wie Transport und Energie. Darüber hinaus ermöglichte die Verordnung auch Investitionen in KMU, die bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Ziel der Verordnung war es, die digitale und ökologische Transformation voranzutreiben, indem sie grenzüberschreitend die Möglichkeiten fördert, die ELTIF den Kleinanlegern bieten.

Wegen der anspruchsvollen Anforderungen, die mit der Verordnung festgelegt wurden, insbesondere für Anleger, war eine Revision der Verordnung notwendig, um mehr Anleger sowie Vertreiber anzuziehen. Die signifikantesten Änderungen der Verordnung waren:

  • Verringerung der Mindestinvestitionsgrenzen;
  • Lockerung der Vorschriften im Zusammenhang mit Immobilieninvestitionen;
  • Erweiterung der Definition von ‚Immobilien‘;
  • Einführung der Möglichkeit der Rücknahme vor Ablauf der Laufzeit des ELTIF, jedoch; unter Erfüllung der vorgeschriebenen Bedingungen.

Die durch die neue Verordnung eingeführten Änderungen haben die Investitionsprozesse vereinfacht, ein flexibleres Umfeld für Investitionen – insbesondere in Immobilien – geschaffen und gleichzeitig einen dynamischeren Ansatz für Investoren gefördert.

Mit der Verabschiedung der neuen Verordnung im Januar letzten Jahres und dem Inkrafttreten der technischen Regulierungsstandards im Oktober hat die Europäische Union einen neuen Ansatz eingeführt, von dem erwartet wird, dass er eine signifikante Anzahl an Investoren anzieht.

Verfasst von,

Daniel Vujacic, LL.M. (UW)